ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FA. NETZWERKE & DESIGN

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle rechtlichen Beziehungen zwischen der Fa. netzwerke & design und Kunden welche Leistungen der Fa. netzwerke & design in Anspruch nehmen.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen unterteilen sich in einen allgemeinen und in verschiedene besondere Teile.

Für alle Vertragsverhältnisse gelten der allgemeine Teil dieser AGB sowie derjenige besondere Teil, in welchem Leistungen der Fa. netzwerke & design erbracht werden.
Sind in dem jeweiligen besonderen Teil Bestimmungen vorgesehen, welche auch im allgemeinen Teil geregelt sind, so hat der besondere Teil Vorrang.

  1. ALLGEMEINER TEIL
  • 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN/ANWENDUNGSBEREICH
  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend nur noch als AGB bezeichnet) regeln die rechtlichen

Beziehungen zwischen der Fa. netzwerke & design und den Kunden von netzwerke & design, welche Leistungen von netzwerke & design in Anspruch nehmen.

  1. Diese AGB gelten für alle, auch zukünftigen, geschäftlichen Handlungen und Beziehungen zwischen der Fa. netzwerke & design und dem Kunden, welche im Zusammenhang mit Leistungen, Bestellungen und /oder Lieferungen von der Fa. netzwerke & design stehen.

    Die Fa. netzwerke & design erbringt alle Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser
    AGB.

    Es gilt die zum Zeitpunkt der Vornahme der geschäftlichen Handlung gültige Fassung (der AGB), soweit sie nicht durch andere Vereinbarungen abgeändert worden ist.

  2. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Kunde von diesen abweichenden Bedingungen verwendet oder in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden Leistungen an diesen erbracht werden.

    Abweichende, ergänzende und/oder entgegenstehende AGB des Kunden werden mithin selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, mit Ausnahme, dass eine schriftliche Zustimmung von netzwerke & design im Hinblick auf die Geltung vorliegt.

  3. Die Bestimmungen „Grundsätzliches für alle Verträge“ finden Anwendung, wenn die besonderen Bestimmungen von diesen Bestimmungen nicht abweichen und/oder eine ergänzende oder konkretisierende Regelung getroffen wird.

  • 2 VERTRAGSABSCHLUSS / SOFTWAREÜBERLASSUNG
  1. Das Offerieren von Leistungen auf der Webseite von der Fa. netzwerke & design sowie sämtlichen Unterseiten und

Internetauftritten stellt kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar.
Ebenso sind auf der Internetpräsenz angegebene Preisangaben unverbindlich.

  1. Die Fa. netzwerke & design übersendet dem Kunden ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.
    Mit Übersendung des gegengezeichneten Angebotes nimmt der Kunde dieses Angebot an.
    Die Fa. netzwerke & design behält sich das Recht vor, bei abweichender Annahme eines durch die Fa. netzwerke & design unterbreiteten Angebotes, dieses abzulehnen.
    Die Fa. netzwerke & ist an ihr verbindliches Angebot für einen Zeitraum von 14 Tagen gebunden, es sei denn, dass dies im abgegebenen Angebot anderweitig angegeben ist.
    Mit Ablauf dieses Zeitraumes / Datums erlischt das Angebot von der Fa. netzwerke &, ohne dass es einer gesonderten Mitteilung bedarf.
    Eine mündliche Beauftragung des Kunden gilt dann als angenommen, wenn die Fa. netzwerke & design die Leistung entsprechend der Absprache erbringt.
  2. Ein Vertrag kommt auch dann zustande, wenn der Kunde aufgrund eines Angebotes von der Fa. netzwerke & design Leistungen von Sder Fa. netzwerke & design in Anspruch nimmt.
  3. Gegenstand und Inhalt des Vertrages sowie der entsprechende Leistungsumfang ergeben sich aus diesen AGB sowie dem zugrunde liegenden Angebot.
    Es wird klargestellt, dass der Kunde, insofern keine Betreuungsvereinbarung abgeschlossen wird, selbstständig verpflichtet ist, sich über notwendige Updates zu informieren und diese bei Bedarf durchzuführen.
    Dies ist keine Verpflichtung von der Fa. netzwerke & design und muss gesondert in Auftrag gegeben werden.
    Bei der Lieferung von Software gelten die dem Datenträger beiliegenden oder sich auf diesen befindlichen Bedingungen.

    Der Kunde erkennt die Geltung dieser Bedingungen durch die Öffnung des versiegelten Datenträgers oder durch eine eigenständige, von der Fa. netzwerke & design oder einem beauftragten Dritten vorgenommene Installation ausdrücklich an. Selbiges gilt, wenn der Aktivierungs- oder Softwareschlüssel genutzt wird. Insofern ein Kunde diese Bedingungen nicht anerkennen will, hat er die ungeöffneten Datenträger mit allen zugehörigen Teilen unverzüglich an die Fa. netzwerke & design zurückzusenden oder die Software zu löschen, wenn diese durch die unmittelbare Installation auf der Festplatte des Computers geliefert worden ist.

  4. Abbildungen, Aufzeichnungen, Mengen-, Stunden- und Leistungsangaben in Angeboten, und hierauf Bezug nehmenden Unterlagen, sind nur dann maßgeblich, wenn diese Angaben ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Fa. netzwerke & design behält sich jegliche Rechte, insbesondere das Eigentums-, Verwertungs-, Vervielfältigungs- und Urheberrecht an sämtlichen Unterlagen, insbesondere Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und Angebotsunterlagen sowie Designvorschlägen, vor.
    Es ist dem Kunden untersagt, diese Unterlagen Dritten zugänglich zu machen, wenn hierzu vorab kein Einverständnis von der Fa. netzwerke & design erteilt worden ist.
  5. Die Fa. netzwerke & design ist berechtigt, sich Dritter zur Erfüllung der sich aus dem Vertrag mit dem Kunden ergebenden Rechte und Pflichten zu bedienen.
  • 3 VERGÜTUNG/ABSCHLAGSZAHLUNG/VORAUSZAHLUNG
  1. Die Vergütung richtet sich nach den in den Vertragsunterlagen und übersandten Vergütungsregelungen vereinbarten Preisen.
    Eine Individualvereinbarung, ggf. im zugrunde liegenden Angebot, geht den Regelungen dieser Ziffer vor. Die Preise von der Fa. netzwerke & design sind, soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, Euro-Preise, zzgl. der derzeit aktuellen Mehrwertsteuer sowie anfallender Verpackungs- und Transportkosten.
    Insofern nicht anderweitig im Angebot vereinbart, ist der Kaufpreis sofort gegen Vorkasse, bei Abholung der Ware oder bei Anlieferung der Ware gegen Nachnahme zur Zahlung in bar fällig.
    Zahlungen werden jeweils auf die älteste offene Rechnung verbucht, es sei denn, dass der Kunde bei Zahlung eine konkrete Leistungsbestimmung vornimmt.
    Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen bzgl. eines etwaigen Verzuges des Kunden.
    Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens, bleibt vorbehalten.
  2. Die Fa. netzwerke & design ist berechtigt, Vorauszahlungen und/oder Abschlagszahlungen in angemessenem Umfang zu verlangen, wenn diesbezüglich keine anderweitige Regelung getroffen worden ist. Höhe, Zeitpunkt und Umfang der Abschlagszahlung und/oder der Vorauszahlung sowie weitere diesbezügliche Faktoren ergeben sich grundsätzlich aus der zwischen der Fa. netzwerke & design und dem Kunden getroffenen Vereinbarung.
  3. Mit Zahlung dieses Betrages, welcher sich auf die im Angebot benannte Teilleistung bezieht, erhält der Kunde das Teileigentum an der benannten Teilleistung.
    Mit Geltendmachung der Abschlagszahlung wird diese 14 Tage nach Rechnungszugang zur Zahlung fällig.
    Der Kunde ist verpflichtet, zu prüfen, ob er bei Auftragserteilung an die Fa. netzwerke & design bzgl. des Inhaltes und Umfanges über ausreichende Lizenzen verfügt.

Mit Auftragserteilung und / oder entsprechender Anweisung bestätig der Kunde über sämtliche Rechte bzgl. des Inhaltes und / oder Umfanges der jeweiligen Lizenz zu verfügen und stellt der Fa. netzwerke & design bei einem Verstoß hiergegen von Ansprüchen Dritter frei.

  1. Sowohl die Abschlagszahlungen als auch die Schlusszahlung bedingen einer Rechnungslegung und sind 14 Tage nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Ausreichend ist die Rechnungslegung in elektronischer Form.
    Bei Verzug der vereinbarten Vergütung, Abschlagszahlung und/oder Vorauszahlung ist die Fa. netzwerke & design berechtigt, das Zurückbehaltungsrecht im Hinblick auf sämtliche zukünftig zu erbringenden Leistungen auszuüben.
  2. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung einer abrechenbaren Leistung und / oder Teilleistung in Verzug und stellt die Fa. netzwerke & design daraufhin ihre Leistung ein und erfolgt die Zahlung der Leistung und / oder Teilleistung verspätetet, so die Fa. netzwerke & design berechtigt, dem Kunden gegenüber einen neuen Leistungszeitraum zu benennen, insofern die Fa. netzwerke & design die Leistung durch den nicht verschuldeten Zeitverzug nicht nach dem ursprünglich vorgesehenen Zeitplan erbringen kann.
    Die Parteien stimmen sich in diesem Fall miteinander ab.
  • 4 LEISTUNGSZEIT/FERTIGSTELLUNG/RÜCKTRITT/ABNAHME/LIEFERUNG
  1. Der Leistungs- und Fertigstellungszeitraum richtet sich nach den abgestimmten Vereinbarungen zwischen der Fa. netzwerke & design und dem Kunden.
  2. Liegt eine solche Vereinbarung nicht vor und ergibt sich aus den nachstehenden Bestimmungen keine anderweitige Regelung, so bestimmt sich die Leistungszeit und der Fertigstellungszeitpunkt nach der branchenüblichen Entwicklungszeit. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, mithin aufgrund von Umständen, welche nicht von der Fa. netzwerke & design beeinflusst werden können und bei höchster Sorgfalt auch nicht hätten abgewendet werden können, gehen nicht zu Lasten von der Fa. netzwerke & design.

    In diesem Fall verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit in angemessenem Umfang.
    Diese Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigen beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag.

  3. Insofern ein nicht rechtzeitiger Zugang sämtlicher vom Kunden bereitzustellenden Unterlagen sowie für die Erfüllung des Vertrages notwendigen Dokumente erfolgt und/oder erforderliche Genehmigungen nicht vorgelegt werden können, so verlängert sich der vereinbarte Leistungszeitraum in angemessenem Verhältnis.

Dies gilt auch im Hinblick auf Verzögerungen, welche der Kunde zu vertreten hat und/oder bei Nichteinhaltung der dem Kunden obliegenden vertraglichen Verpflichtungen.

  1. Der Leistungs- und/oder Fertigstellungszeitraum verlängert sich insbesondere dann um einen angemessenen Zeitraum, wenn die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt und/oder Probleme nationalen/internationalen Rechts und/oder das Verhalten Dritter zurückzuführen ist, welches weder vom Kunden noch von der Agentur zu vertreten ist und von der Agentur auch bei Einhaltung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nicht hätte verhindert werden können. In diesem Fall wird der Kunde umgehend informiert und ein neuer Leistungs- und/oder Fertigstellungszeitraum abgestimmt.
  2. Verlängern sich die vorab benannten Zeiträume aus vorgenannten Gründen, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche aufgrund Verzuges und/oder unterbliebener Leistung geltend machen.
  3. Der Kunde ist zur Erklärung über die Abnahme verpflichtet.
    Nach Fertigstellung der jeweils beauftragten Leistung kann die Fa. netzwerke & design den Kunden zur Erklärung über die Abnahme auffordern.
    In diesem Fall muß die Abnahmeerklärung oder die Mitteilung über einen Mangel innerhalb von 8 Tagen erfolgen.
    Nach Ablauf dieser Frist gilt die Abnahme als erfolgt. Bei Lieferung mit Spedition erfolgt die Übergabe der Ware an der Bordsteinkante.

  • 5 EIGENTUMSVORBEHALT/AUFRECHNUNG/ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT/ GEFAHRÜBERGANG
  1. Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
    Die Aufrechnungsmöglichkeit besteht jedoch nur im Hinblick auf Forderungen, welche dem jeweils einschlägigen Vertragsverhältnis zugrunde liegen.
    Der Kunde ist verpflichtet, die Aufrechnung rechtzeitig anzuzeigen und zu erklären.
  2. Leistungen von der Fa. netzwerke & design bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche von der Fa. netzwerke & design , welche gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung bestehen, Eigentum von der Fa. netzwerke & design.
  3. Bei Verzug der vereinbarten Vergütung, Abschlagszahlung, Vorauszahlung und/oder anderweitig durch den Kunden zu erbringenden vertragsrelevanten Leistungen die Fa. netzwerke & design berechtigt, das Zurückbehaltungsrecht im Hinblick auf sämtliche zukünftig zu erbringenden Leistungen auszuüben.
  4. Erfüllungsort ist der Sitz von der Fa. netzwerke & design.

 

 

  • 6 UNTERSUCHUNGS- UND RÜGEPFLICHT/ABNAHMEPFLICHT
  1. Der Kunde unterliegt der Untersuchungs- und Rügepflicht i.S.v. § 377 HGB, wenn er als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB den Vertrag mit der Fa. netzwerke & design abgeschlossen hat.
    Der Kunde hat die Leistungen und/oder Teilleistungen von der Fa. netzwerke & design unverzüglich nach Ablieferung und/oder Bereitstellung der Leistungen durch die Fa. netzwerke & design  zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist.
    Zeigt sich hierbei ein Mangel, ist dieser der Fa. netzwerke & design   unverzüglich anzuzeigen.
    Unterlässt der Kunde diese Anzeige, so gilt die zur Verfügung gestellte Leistung und/oder die übersandte Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
    Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung in schriftlicher Form erfolgen.
    Anderenfalls gilt die Leistung auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
    Dies erlangt nur dann keine Gültigkeit, wenn die Fa. netzwerke & design den Kunden arglistig täuscht.
  1. Eine Annahmeverweigerung des Kunden wegen unerheblicher Mängel ist unzulässig.
  2. Die Untersuchung der Ware/Leistung erfolgt unverzüglich, wenn ein Zeitraum von 7 Tagen ab Lieferung der Ware und/oder Zurverfügungstellung der Leistung (auch Teilleistungen) nicht überschritten wird.
    Die Mängelanzeige kann in elektronischer Form erfolgen.
  3. Der Kunde ist zur Abnahme der Ware/Leistung verpflichtet, insofern die Funktionsfähigkeit und Mangelfreiheit gegeben ist.
    Diesbezüglich ist die Ordnungsgemäßheit der Leistung zu erklären.

  • 7 GEWÄHRLEISTUNG / SCHADENSERSATZ / HAFTUNGSAUSSCHLUSS
  1. Insofern nachstehend nichts Gegenteiliges geregelt ist, gelten im Hinblick auf die Sachmängelhaftung und die Gewährleistung die gesetzlichen Vorschriften.
  2. Ansprüche des Kunden, wenn dieser den Vertrag als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB abgeschlossen hat, aus diesem Vertrag verjähren innerhalb von einem Jahr nach Abnahme oder Bereitstellung der Leistungen durch die Fa. netzwerke & design, insofern nicht anderweitig vereinbart.
    Im Übrigen gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Die Verjährungsfrist beginnt auch dann zu laufen, wenn der Kunde die Abnahme der Leistung rechtsgrundlos verweigert. Die Abnahme darf nicht verweigert werden, wenn es sich lediglich um einen unerheblichen Mangel handelt.
    Die übrigen gesetzlichen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.
  4. Eine Gewährleistungspflicht sowie eine Verpflichtung zum Schadensersatz ist insbesondere dann nicht gegeben, wenn Schäden oder anderweitige Störungen an Geräten, Leistungen oder ähnlichen Gegenständen entstehen, welche auf eine unsachgemäße Behandlung, eine fehlerhafte Bedienung und/oder zweckentfremdete Verwendung zurückzuführen sind.
    Eine Funktionsfähigkeit im Hinblick auf vom Kunden eingesetzte Schnittstellen kann nicht gewährleistet werden, insofern der Kunde der Fa. netzwerke & design nicht sämtliche Informationen zur Verfügung stellt, welche die der Fa. netzwerke & design benötigt, um die Anforderungen an die Einbindung der Schnittstellen umzusetzen.

  • 8 WIDERRUFSBELEHRUNG

Das Widerrufsrecht gilt nur für Vertragspartner, welche eine kostenpflichtige Leistung in Anspruch nehmen und die als Verbraucher zu qualifizieren sind sowie den Vertrag nicht in den Räumlichkeiten von der Fa. netzwerke & design abgeschlossen haben.

Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Widerrufsrecht:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage nach Vertragsschluss.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (der Fa. netzwerke & design  , In der Schanze 31, 46242 Bottrop, Tel: 02041/708260, Fax: 02041/708261, E-mail: info@ndo-bottrop.de ) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung:

  • 8 Schlussbestimmungen / Gerichtsstandvereinbarung
  1. Auf die Geschäftsbeziehungen zwischen der der Fa. netzwerke & design und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
    Die Vertragssprache ist deutsch. Erfüllungsort ist der Sitz von der der Fa. netzwerke & design.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder auf Grund vertraglicher Vereinbarung abgeändert werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB, es sei denn, dass das Festhalten am Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.
  1. BESONDERE BESTIMMUNGEN IM HINBLICK AUF

WEBSITEGESTALTUNG / WEBSITEUMSETZUNG / ONLINEMARKETING

  • 1 VERTRAGSGEGENSTAND
  1. Gegenstand dieser besonderen Bestimmungen ist die Erbringung von Webdesignleistungen und die

Erstellung von Websites durch die Agentur. Dies betrifft die Konzeption, Gestaltung und technische Umsetzung von Internetseiten (nachstehend nur noch als Website bezeichnet).

Der konkrete Leistungsumfang wird durch die zwischen den Parteien getroffene Leistungsbeschreibung sowie diese AGB abschließend festgelegt.
Ist eine der nachstehenden Positionen im Angebot nicht erwähnt, so wird diese Position von Seiten der Agentur auch nicht geschuldet.
Inhalt und Umfang der jeweiligen Position ist ebenso im Angebot zu erwähnen.
Ist dies nicht der Fall, wird die entsprechende Leistung ebenso nicht geschuldet.

Mithin regelt das Angebot abschließend die jeweiligen Positionen sowie die den Leistungspositionen zugrunde liegenden Inhalte und Umfänge.
Insofern keine individuellen Preisabsprachen getroffen werden, erbringt die der Fa. netzwerke & design Leistungen auf Stundensatzbasis, wobei sich der Stundensatz auf einen Betrag in Höhe von € 75 brutto pro Stunde beläuft.

  1. Grundsätzlich untergliedert sich die Tätigkeit der Agentur in folgende Bereiche:
  2. a) Consulting & Projektmanagement
  3. b) Website-Konzeption
  4. c) Textaufbereitung / Lektorat
  5. d) Screendesign
  6. e) Web-Entwicklung
  7. f) Content-Management-Systemen (insb. WordPress)
  8. g) Content-Integration ins CMS
  9. h) Release-Phase (Veröffentlichung der Website)
  10. Der Tätigkeitsumfang der Agentur wird im zugrunde liegenden Angebot geregelt.
    Mithin sind auch nur die Tätigkeitsbereiche dieser AGB einschlägig, welche im Angebot vereinbart werden.

  • 2 CONSULTING & PROJEKTMANAGEMENT
  1. Der Tätigkeitsbereich des Projektmanagements wird im zugrunde liegenden Angebot aufgezählt und ist als Dienstleistung zu qualifizieren. Für den Fall, dass Mehrleistungen für erforderlich erachtet werden, wird die der Fa. netzwerke & design ein weiteres und inhaltlich spezifiziertes Angebot unterbreiten.
    Die Kosten für die Erbringung dieser Position ergeben sich aus dem zugrunde liegenden Angebot.
  2. Das Projektmanagement dient der Beratung und Begleitung im Hinblick auf Maßnahmen bzgl. Der Websitegestaltung / Websiteumsetzung.
    Das Projektmanagement bezieht sich auf den Zeitraum, welcher im Angebot geregelt ist.
  • 3 WEBSITE-KONZEPTION
  1. Die Website-Konzeption bezieht sich auf die Erarbeitung und Umsetzung eines Konzeptes und betrifft insbesondere die Erarbeitung einer mit dem Kunden abgestimmten Inhaltsarchitektur.
    Diese Inhaltstruktur umfasst ein Navigationskonzept.
    Dieses Navigationskonzept wiederum unterteilt sich in Hauptnavigationspunkte sowie entsprechende Unterseiten. Die Fa. netzwerke & design unterbreitet dem Kunden einen Vorschlag bzgl. der Inhaltsarchitektur.
    Der Kunde hat das einmalige Recht, Verbesserungsvorschläge bzgl. der Inhaltsarchitektur zu erbringen.
    Diese wird der der Fa. netzwerke & design sodann umsetzen.
    Für den Fall, dass der Kunde innerhalb von 7 Tagen nach Übersendung des Navigationskonzeptes keine Anmerkungen tätigt, gilt dieses Konzept als genehmigt.
    Sollte im Nachgang weiterer diesbezüglicher Bearbeitungsaufwand erforderlich werden, so wird der Mehraufwand anhand des üblichen Stundensatzes von der der Fa. netzwerke & design vergütet.
  2. Für den Fall, dass SEO-Tätigkeiten vereinbart werden, so wird ausdrücklich klargestellt, dass die der Fa. netzwerke & design nicht den Eintritt eines konkreten Erfolges, in etwa in Form eines speziellen Rankings schuldet.
    Es handelt sich insofern um Dienstleistungen.
    Die Arbeiten von der der Fa. netzwerke & design beziehen sich auf eine suchmaschinenoptimierte Programmierung und Gestaltung der jeweiligen Website.

Für das Erzeugen des Contents ist ausschließlich der Kunde zuständig, es sei denn, dass die Parteien Gegenteiliges vereinbaren.

  1. Insofern zwischen den Parteien explizit vereinbart, erbringt die der Fa. netzwerke & design folgende konzeptionellen Dienstleistungen:

– Keyword-Analyse (Recherche/Potenziale/Auswertung/Empfehlung)

– Konzeption des Aufbaus der Menü- und Untermenüpunkte

– Konzeption und Strukturierung des Seiteninhaltes

– Empfehlungen für Inhalt und Aufbau signifikanter Seiten

– Beschreibung der Ziele der Website

  • 4 Texterstellung / Textaufbereitung / Lektorat
  1. Insofern die Parteien dies vereinbaren, übernimmt die der Fa. netzwerke & design entweder eine werbewirksame Aufbereitung bereits vorhandener Texte und / oder eine stilistische und orthografische Überarbeitung der Texte.
    Inhalt und Umfang ist zwischen den Parteien individuell zu vereinbaren.

Der Kunde muss der der Fa. netzwerke & design die zu bearbeitenden Texte auf Anfordern zur Verfügung stellen.
Die Vergütung orientiert sich an der Anzahl der Seiten sowie der zugrunde liegenden Anzahl der Wörter und ist im Angebot angegeben.
Sollte der Kunde weitere Seiten zur Überarbeitung einreichen und gibt dies in Auftrag, so gilt die im Angebot angegebene Vergütung je Seite als vereinbart.

  1. Die Bearbeitung der Texte erfolgt zielgruppengerecht und suchmaschinenoptimiert.
    Der Kunde versichert, an sämtlichen Texten und Inhalten über das vollumfängliche und ausschließliche Urheber-, Nutzungs- sowie Verwertungsrecht zu verfügen.
    Er versichert weiterhin, dass keine Ansprüche und Rechte Dritter bestehen und stellt der Fa. netzwerke & design bei einem Verstoß vor diesen Ansprüchen Dritter frei.
  2. Eine Haftung für den Eintritt eines speziellen wirtschaftlichen Erfolges wird nicht übernommen.
  3. Die Texterstellung ist grundsätzlich Verpflichtung des Kunden.
    Auf Anfrage kann die Texterstellung von der Agentur übernommen werden, insofern dies möglich ist.
    Ist der Kunde zur Erstellung und Überlieferung der Texte verpflichtet, so hat diese Zuarbeit innerhalb von 4 Wochen nach Anforderung durch die Agentur durch den Kunden zu erfolgen, es sei denn, dass die Parteien einen individuellen Lieferzeitraum bestimmen.
  • 5 Erstellung Screendesign
  1. Die der Fa. netzwerke & design erstellt dem Kunden einen Entwurf bzgl. des Screendesigns.
    Der Kunde kann seine Vorstellungen hierzu vorab äußern.
    Die Fa. netzwerke & design wird den Kunden mit eigenen Vorschlägen unterstützen.
    Nur anhand dieses Entwurfes steht dem Kunden eine einmalige Korrekturschleife zu.
    Dem Kunden steht es nicht zu, den Entwurf eigenständig oder durch Dritte weiterbearbeiten zu lassen.
    Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt des Erstentwurfes oder der bearbeiteten Korrekturschleife Mängel in schriftlicher Form anzeigt.

  • 6 Web-Entwicklung
  1. Durch die Web-Entwicklung erhält der Kunde die technische Umsetzung aus der Erstellung des Screendesigns.
    Der Kunde erhält die Integration eines Content-Management-Systems (CMS) ausdrücklich nur, wenn dies vereinbart wird.
    Sowohl bei der Integration einer statischen Programmierung als auch bei der Integration eines CMS, hat der Kunde die notwendigen Anforderungen eigenständig zu erfüllen.
    Die der Fa. netzwerke & design hat nicht die Pflicht zu prüfen, ob diese Anforderungen durch den Kunden gewahrt werden.

Die Fa. netzwerke & design unterstützt den Kunden jedoch auf Anfrage.

  1. Erweiterungen und Plugins werden nicht von der Fa. netzwerke & design geschuldet. Diese Leistungen werden von Drittanbieter angeboten.
    Die jeweiligen Verträge sind zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter abzuschließen. Schulungsleistungen, die Integration von Inhalten und die Schulung zur Bedienung des CMS bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
    Sollte der Kunde kein Schulungsleistungen buchen, steht somit der Kunde in der Verantwortung über die Funktionalität des CMS.
  • 7 Conent-Integration / Onpage-SEO
  1. Es werden nur Inhalte integriert, die die Fa. netzwerke & design geliefert bekommt oder solche die der Kunde zur Bearbeitung durch die Fa. netzwerke & design beauftragt hat. Die Fa. netzwerke & design behält sich das Recht vor, übersandte Textlücken eigenständig zu bearbeiten.

Rechteverletzungen durch den Kunden sowie entstehende Schäden aufgrund der Tatsache, dass der Kunde die Texte nicht fristgerecht liefert, gehen nicht zu Lasten von der Fa. netzwerke & design. Die Fa. netzwerke & design wird von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter freigestellt.
Der Kunde sichert zu, dass an sämtlichen übermittelten Dokumenten ein vollumfängliches Nutzungsrecht besteht.

  1. Die Fa. netzwerke & design schuldet im Hinblick auf die Onpage-SEO-Maßnahmen keinen konkreten Erfolg, insbesondere im Hinblick auf das Ranking bei Suchmaschinen.

III. BESONDERE BESTIMMUNGEN –

EDV- UND SONSTIGE IT-LEISTUNGEN

  1. Anwendungsbereich

1) Die Bestimmungen dieses besonderen Teils regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Fa. netzwerke & design und dem Auftraggeber, welcher Leistungen von der Fa. netzwerke & design im Hinblick auf die Erbringung von EDV- und / oder sonstigen IT- Leistungen betreffen.

2) Nach Leistungserbringung durch die Fa. netzwerke & design ist der Auftraggeber verpflichtet, das Abnahmeprotokoll innerhalb von 7 Tagen an die Fa. netzwerke & design gegengezeichnet zurückzusenden.
Erfolgt eine solche Rücksendung innerhalb der benannten Frist nicht, gilt die mangelfreie Abnahme als erfolgt.
Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber innerhalb dieser Frist die Mängel angezeigt hat, welche der Abnahme entgegenstehen und diese Mängel, resultierend aus dem Vertragsgegenstand, tatsächlich existieren.
Durch die Abnahme erkennt der Auftraggeber an, dass die erbrachten Leistungen dem Auftrag entsprechen und mangelfrei erbracht worden sind.
Eine vom Auftrag abweichende Leistung wird durch die Abnahme genehmigt und als vertragsgemäß anerkannt. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist zu laufen.

  1. Vertragsgegenstand / Leistungsspezifikation

1) Die Fa. netzwerke & design ist u.a. in folgenden Bereichen geschäftlich tätig.

– Verkauf von Hard- und / oder Software.

– Erbringung von EDV-Leistungen, welche u.a. erfassen:
Installation und Einrichtung von kundenspezifischer Software,
Konfiguration von kundenspezifischer Software und Systemen, Verkabelung und Erbringung von physischen EDV-Leistungen,
Einbindung und Installation kundenspezifischer Dokumente (bspw. Rechnungswesen, Lohn, Gehaltsabrechnung etc.),
Einbindung von Telefonanlagen.

– Durchführung von Wartungs- und Supportarbeiten.

2) Die Fa. netzwerke & design überlässt dem Auftraggeber, entsprechend den vereinbarten Inhalten des Auftrages, Hardware, insofern dies vereinbart ist.
Inhalt und Umfang der Hardwareüberlassung ist zwischen Parteien individuell zu bestimmen. Dies erfolgt im Angebot von der Fa. netzwerke & design.
Eine Bereitstellung von Updates, Bugfixes und neuen Versionen, bezogen auf die der Hardware implementierte Software ist nicht vertraglich geschuldet und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

3) Die Fa. netzwerke & design stellt dem Auftraggeber, entsprechend den vereinbarten Inhalten des Auftrages, Software zur Verfügung, insofern dies vereinbart ist.
Inhalt und Umfang der Softwarebereitstellung und / oder die Bereitstellung von Lizenzen ist zwischen den Parteien individuell zu bestimmen.

Dies erfolgt im Angebot von der Fa. netzwerke & design.

Eine Bereitstellung von Updates, Bug Fixes und neuen Version ist nicht vertraglich geschuldet und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

4) EDV-Leistungen werden entsprechend dem Angebot von der Fa. netzwerke & design erbracht.
Inhalt und Umfang sind vorab in Vorfeld mündlich oder schriftlich zugrunde zu legen.
Im Zweifel gelten nur die EDV-Leistungen als vereinbart worden.

5) Wartungs- und Supportarbeiten werden nur entsprechend des im Angebot vereinbarten Umfanges erbracht.

6) Darüber hinaus ist der Auftraggeber verpflichtet, seine Anforderungen an den Vertragsgegenstand so präzise wie möglich zu formulieren, so dass keine Unklarheiten im Hinblick auf Inhalt und Umfang des Vertragsgegenstandes entstehen.
Unklarheiten bzgl. des Leistungsumfanges gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Die weiteren Rechte und Pflichten sind in diesen AGB geregelt, es sei denn, aus einer anderweitigen vertraglichen Vereinbarung ergibt sich etwas anderes.

7) Der Auftraggeber kann vom Vertragsgegenstand abweichende Änderungen des Auftrages verlangen, wenn diese erforderlich sind, um den mit dem Vertragsgegenstand ggf. notwendigen Erfolg zu erreichen und / oder sicherzustellen.
Erfolgt eine solche Änderung bedarf dies vorab einer gesonderten entgeltlichen Zusatzvereinbarung.
Diese Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.

  1. Softwareleistungen / Dritt-Lizenzen / Hardwareüberlassung

1) Der Auftraggeber darf die Software und deren Dokumentation nur vervielfältigen und / oder kopieren, soweit dies für die bestimmungsgemäße Benutzung (z. B. Installation der Software und Laden in den Arbeitsspeicher) und / oder zur Erstellung einer Sicherungskopie erforderlich ist.
Weitere Vervielfältigungen, zu denen auch das Ausdrucken des Programmcodes und das Kopieren der Dokumentation zählen, sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Seiten der Fa. netzwerke & design zulässig.

Anderweitig besteht eine solches Recht nicht.

2) Erfolgt der Einsatz einer Software von Drittfirmen oder der Einsatz einer entsprechenden Nutzungs-, Arbeits- oder anderweitigen Lizenz, die zum Liefer- und Leistungsumfang von der Fa. netzwerke & design gehören (sog. Fremdsoftware), gelten vorrangig die dieser Fremdsoftware beigefügten Lizenzbedingungen der jeweiligen Drittfirma.
Diese AGB gelten nur ergänzend.

3) Technische Daten in Angeboten, Prospekten oder sonstigem Informationsmaterial stellen nur Annäherungswerte dar und entsprechen nicht zwangsläufig dem jeweiligen neuesten Stand. Sie begründen deshalb weder zugesicherte Eigenschaften noch sind sie für die vertragliche Bestimmung des Leistungs- und Lieferungsgegenstandes relevant.
Die Fa. netzwerke & design übernimmt keine Gewähr für die Angaben des Herstellers. Gleiches gilt im Hinblick auf die Überlassung von Hardware.

  1. Installation, Konfiguration, Fernwartungssoftware,

1) Insofern im zwischen der Fa. netzwerke & design und Auftraggeber abgeschlossenen Auftragsverhältnis nicht explizit vereinbart, ist eine Installation von Standardprodukten und eine Konfiguration nach Vorgaben des Auftraggebers im Produktpreis nicht enthalten.

Diese Installations- und Konfigurationsleistungen bedürfen einer gesonderten Preisvereinbarung.
Dies betrifft ebenso eine Integration der gelieferten Produkte in bestehende Netzwerke des Auftraggebers

2) Soweit der Auftraggeber die Installation oder Konfiguration von Software oder Datenbeständen in Auftrag gibt, ist der Auftraggeber Erfüllungsgehilfe von der Fa. netzwerke & design bei der Wahrnehmung seiner Nutzungsrechte an der Software.

3) Eine Fernwartungssoftware, welche es ermöglicht, dass die Fa. netzwerke & design auf die lokalen Rechner, Server und / oder anderweitigen im Einsatz befindlichen Computer / Computersysteme / Endgeräte unbeaufsichtigt zugreifen kann.
Welche Zugriffsrechte der Fa. netzwerke & design erhält, regeln die Vertragsparteien bei der Einstellung des Fernwartungssoftware auf dem Computer / Server des Kunden.
Will der Kunde diese Zugriffsrechte einschränken, ist dies der Fa. netzwerke & design schriftlich anzuzeigen.
Mit Erhalt der eingestellten Zugriffsrechte erhält die Fa. netzwerke & design das Recht, Maßnahmen vorzunehmen, welche für erforderlich erachtet werden.
Diese wird mit der Fa. netzwerke & design vorab mit dem Kunden abstimmen, es sei denn, dass eine Abstimmung aus Sicht von der  Fa. netzwerke & design nicht zu erwarten ist, da anderweitig ein Schaden eintreten würde.

  1. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers / Datensicherung

1) Im Rahmen des Auftragsverhältnisses bestehen verschiedene Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, im geeigneten Umfang und mit ausreichender Qualifikation, Fachpersonal bereitzustellen, um alle durch die Fa. netzwerke & design durchzuführenden Leistungen erbringen und die Fa. netzwerke & design zu erteilenden Auskünften geben zu können.

2) Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, die für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen und Unterlagen eigenverantwortlich, rechtzeitig, vollständig und richtig bereitzustellen. Dies umfasst insbesondere sämtliche Passwörter und Zugangsdaten zu bestehenden Systemen.
Der Auftraggeber ist darüber hinaus verpflichtet, einen freien Zugang zu sämtlichen Unterlagen, Arbeitsplatzen etc. zu verschaffen.
Kommt der Auftraggeber den in Ziffer 4Abs. 1 und Abs. 2 aufgeführten Verpflichtungen nicht nach und entsteht hierdurch ein Zeitaufwand, welchen die Fa. netzwerke & design nicht zu verantworten hat, so erfolgt eine gesonderte Aufwandserfassung und Abrechnung nach Zeit, wobei ein Stundensatz in Höhe von € 75 brutto zugrunde gelegt

wird. Der Zeitaufwand umfasst ebenso An- und Abfahrt von Seiten der Fa. netzwerke & design

3) Die Datensicherung, Datenreorganisation und entsprechende Systempflege liegen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, vor Erbringung der Leistung durch die Fa. netzwerke & design vorhandene Datenbestände vollumfänglich zu sichern.
Eine Haftung für verlorengegangene Daten besteht nicht, insofern der Auftraggeber dieser Verpflichtung schuldhaft nicht nachkommt.
Für den Fall, dass die Fa. netzwerke & design diesen Datenverlust mit zu vertreten hat, haftet die Fa. netzwerke & design nur in Höhe des Aufwandes, der entsteht, wenn der Auftraggeber diese Datensicherung durchgeführt hätte.

  1. Lieferbestimmungen / weitere Pflichten des Auftraggebers

1) Die Lieferung erfolgt nach schriftlicher Vereinbarung an die Adresse des Auftraggebers. Die Lieferkosten tragen der Auftraggeber.
Die Gefahr des Unterganges geht mit Übergabe des Gegenstandes der Ware auf die Transportperson über.
Dies gilt auch für den Fall, dass die Fa. netzwerke & design andere Leistungen schuldet, welche nicht mit der Übergabe der Ware in Zusammenhang stehen.

2) Die Schaffung der erforderlichen elektrischen Anschlüsse sowie der übrigen Installationsvoraussetzungen gemäß den jeweils gültigen Installationsrichtlinien und der Hardwarespezifikation ist Verpflichtung des Auftraggebers.

3) Verzögert sich die Lieferung auf Wunsch des Auftraggebers, durch höhere Gewalt oder aufgrund fehlender räumlicher oder technischer Voraussetzungen, so ist die Fa. netzwerke & design berechtigt, den Liefertermin um angemessene Frist zu verlängern.

4) Im Falle des nicht von die Fa. netzwerke & design verursachten Lieferverzuges hat der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die dazu erforderliche Nachfristsetzung muss schriftlich erfolgen und mindestens eine Frist von 4 Wochen gewähren.

  1. Rechte bei Mängeln / Haftung / Haftungsausschluss

1) Handelt es sich bei der Überlassung von Hardware um neu hergestellte Sachen / Neuware, so beträgt die Gewährleistung 12 Monate ab Zurverfügungstellung der Hardware, insofern der Auftraggeber in seiner Funktion als Unternehmer im Sinne von §14 BGB handelt.
Handelt es sich bei dieser Hardware um gebrauchte Ware und wird dies dem Auftraggeber gegenüber auch angezeigt, so bestehen keine Gewährleistungsrechte des Auftraggebers wegen Mangelhaftigkeit, insofern der Auftraggeber in seiner Funktion als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB handelt.

2) Bei der Überlassung von Software beträgt die Gewährleistung 12 Monate ab Zurverfügungstellung der Software, insofern der Auftraggeber als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB handelt.

3) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungspflichten. Von der Fa. Netzwerke & design herausgegebene technische Daten oder Qualitätsbeschreibungen stellen keine Garantien dar, es sei denn, sie sind ausdrücklich als solche durch der Fa. netzwerke & design bestätigt worden.

4) Dem Auftraggeber stehen keine Rechte bei Mängeln zu, wenn das Produkt durch den Auftraggeber oder Dritte verändert, unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, benutzt oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen entsprechen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
Die Reparatur von Fremdgeräten die außerhalb der Garantie sind unterliegen dem Haftungsausschluss der Fa. netzwerke & design.
Es besteht die Möglichkeit das bei Reparaturarbeiten bei älteren Gerätschaften, Bauteile oder defekte an Platinen oder Displays entstehen, die der Fa. netzwerke & design nicht zu Last gelegt werden.
Außer es wird den Mitarbeitern durch den Auftraggeber eine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen.
In diesem Falle übernimmt die Fa. netzwerke & design die entstandenen Kosten die den Wert des Reparaturauftrages nicht übersteigen dürfen.

5) Die Fa. netzwerke & design haftet für Schäden, die durch die Fa. netzwerke & design vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind oder die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen.
Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.
Dies gilt auch für von der Fa. netzwerke & design eingesetzte Erfüllungsgehilfen.

Stand: 25.01.2020